Staatlich anerkannter Lehrgang „Waffensachkunde“ nach § 7 WaffG
Allgemeines
Die Vermittlung der Waffensachkunde ist für die Erlangung einer Waffenbesitzkarte (WBK) von vorrangiger Bedeutung. Sportschützen benötigen vor der Beantragung der WBK bei der zuständigen Behörde das Prüfungszeugnis einer bestandenen Sachkundeprüfung.
Über uns
Seit 1980 sind wir aktiver Sportschütze im DSB mit Großkaliber-, Kleinkaliber- und Vorderladerwaffen. Bekannt aus den heimischen Kreismeisterschaften und Rundenwettkämpfen.
Unsere Waffen-Sachkunde-Lehrgänge sind staatlich anerkannt (gem. § 3 Abs. 2 AWaffV durch das Ministerium für Inneres, Familien, Frauen und Sport des Saarlandes; Az.: D 2 – 5302 – 01 vom 16.11.2007) und entsprechen den Anforderungen des § 7 WaffG in Verbindung mit den §§ 1 und 3 Abs. 3 und 4 AWaffV.
Wo?
Der Lehrgang findet in 66453 Gersheim statt und wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Zeitliche Einteilung
Freitag 17:00 Uhr – 21:00 Uhr
Samstag 09:00 Uhr – 19:15 Uhr
Sonntag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr
Lehrgangsinhalte / -ablauf
Vermitteln waffenrechtlicher Inhalte, 4 h
Vermitteln anderer Rechtsvorschriften, 2 h
Vermitteln von technischem Grundwissen (Waffe und Munition), 3 h
Vermitteln von Handlungsabläufen (Waffenhandhabung, Trocken-training), 3 h
Vorbereitung zur schriftlichen Prüfung, 2 h
Vermitteln einer Schießausbildung (scharfer Schuss), 2 h
Termine
(solange noch Lehrgangsplätze frei sind)
Nach der Anmeldung nehmen wir Kontakt mit ihnen auf, zwecks Infos und Erhebung weiterer Daten.
Weitere Information finden Sie auch auf unsere Homepage:
https://akademie-waffenwesen.de
oder nehmen Sie Kontakt auf:
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