Grundlehrgang


Grundlehrgang für den nichtgewerbsmäßigen Umgang

– ausgenommen das Herstellen –

 

 

Zum Laden oder Wiederladen von Patronen benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 27 SprengG. Dazu müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dies geschieht durch eine Prüfung, die im Anschluss an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 des Sprengstoffgesetzes abgenommen und nach deren Bestehen ein Prüfzeugnis ausgehändigt wird.

Der Lehrgang findet in 66453 Gersheim statt und wird in deutscher Sprache durchgeführt.

 

Mehr fachliche Kompetenz finden Sie nicht im Saarland.

 

Termine:   

(sofern noch Lehrgangsplätze frei sind)


 

 

Nach der Anmeldung nehmen wir Kontakt mit ihnen auf, zwecks Infos und Erhebung weiterer Daten.

Spätestens zum Lehrgangsbeginn muss dem Lehrgangsträger die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie beantragen müssen, im Original übergeben werden.

 

Weitere Information finden Sie auch auf unsere Homepage:

https://akademie-waffenwesen.de

oder auch Anmelung unter

info@waffenwesen.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




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