Geschwindigkeit
V0 [m/s] | 312 |
---|---|
V10 [m/s] | 306 |
V25 [m/s] | 301 |
V50 [m/s] | 292 |
Energie
E0 [J] | 562 |
---|---|
E10 [J] | 548 |
E25 [J] | 530 |
E50 [J] | 497 |
Verkauf nur gegen Vorlage einer Erwerbsberechtigung!
Hinweis zum Verfahrensablauf: Vorlage der Erwerbsberechtigung
Auszug aus der AWaffVwV vom 5. März 2012
A 34.2 WaffVwV:
....
(IV) Ergibt sich die Erwerbsberechtigung für Schusswaffen oder Munition aus einer WBK oder aus einer Ersatzbescheinigung
nach § 55 Absatz 2, so ist diese vorzulegen; für das weitere Verfahren gilt § 34 Absatz 2.
(V) Ergibt sich die Erwerbsberechtigung für Schusswaffen oder Munition aus einem Jagdschein, so ist dieser vorzulegen;
für das weitere Verfahren gilt § 13 Absatz 3 Satz 2.
....
(VIII) Im Versandhandel können auch beglaubigte Kopien verwendet werden.
>> Bei Erwerb ist uns zwingend das ORIGINAL der EWB oder eine beglaubigte Kopie zuzusenden <<
Versand von Munition erfolgt per Overnite mit ID-Prüfung:
Versandbedingungen:
50 Schuss wiegen 0,9 kg
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