Variante I
Jagd vom Allerfeinsten auf starke Böcke in ausgesuchten Revieren
Die Reviere mit den starken Böcken sind im Großraum Lodz, Wielun
Dort können Sie mit Glück Böcke bis in die hohe Goldklasse erlegen
Die stärksten Böcke unserer Kunden hatten über 600 Gramm netto
Basiskosten ohne Abschüsse für 3 Jagdtage mit 3 Übernachtungen
Einzeljäger € 870,-
ab 2 Jägern € 805,- / Jäger
ab 3 Jägern € 780.- / Jäger
Abschussgebühren Rehböcke:
bis 349 Gramm: € 315,--
350 - 449 Gramm: € 610,--
450 - 549 Gramm: € 930,--
ab 550 Gramm: € 2200,--
Perückenbock über 550 Gramm € 2600,-
angeschweisst und nicht gefunden: € 310,- je Bock.
Nebenkosten:
Variante II
Pauschal inkl. Abschuss von 3 Böcken für € 1890,-
Der Preis gilt für Gruppen ab 3 Jägern
Die Reviere befinden sich im Großraum Breslau und Oppeln
Beste Zeit im Mai und Ende Juli - Mitte August zur Blattzeit
Im Pauschalpreis sind folgende Leistungen inklusive:
Nebenkosten in EUR:
Bock angeschweisst und nicht gefunden gilt als erlegt.
Rückerstattung pro Bock € 200.- (falls Sie weniger als 3 Böcke erlegen)
Bei Fragen zur Jagd, den Revieren und Terminen rufen Sie uns gerne unter +49 (0)160 97908544 an.
Oder per Mail mit Ihrer Telefonnummer an:
info@floba-jagd.de
und wir rufen zurück.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeines
Floba Jagd wird als Reisevermittler für Jagdreisen tätig. Die angebotenen Reisen werden demzufolge von Floba Jagd zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter oder Revier nur vermittelt. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nennen wir den jeweiligen Veranstalter oder das Revier erst auf Anfrage bzw. bei Buchung. Die von Floba Jagd vermittelten Jagdreisen werden vom jeweiligen Veranstalter bzw. Revier in eigener Verantwortung durchgeführt. Hierzu gehört auch die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
Gleiches gilt für die Vermittlung einzelner Reiseleistungen wie Reiserücktrittsver sicherung, Mietwagen, Hotelbuchungen, Flüge, Schiffspassagen, Bahn- und Busreisen usw.
Da Floba Jagd nur als Vermittler tätig wird, bestehen über den Vermittlungsauftrag hinaus ausschließlich vertragliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und den im Vertrag bezeichneten Reiseveranstaltern bzw. den weiteren Leistungsträgern und die Gesetze des jeweiligen Landes.
Der Vermittlungsauftrag wird wirksam, sobald Floba Jagd oder der Veranstalter dem Reisenden die Reise schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Die sich für den Reisenden gemäß der Auftragsbestätigung ergebenden Zahlungsverpflichtungen sind unmittelbar gegenüber Floba Jagd zu erfüllen, falls nicht anders vereinbart. Die entsprechenden Zahlungsmodalitäten und Zahlungstermine erhält der Reisende mit der Jagd- und Reisebestätigung. Im Regelfall zahlt der Reisende die Kosten der Jagdreise unmittelbar an den Veranstalter nach dessen Zahlungsbedingungen.§ 3 Haftung
Im Rahmen des Vermittlungsauftrages haftet Floba Jagd für die ordnungsgemäße Vermittlung, jedoch nicht für die vom Reiseveranstalter und anderen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen. Angaben, die Floba Jagd über die Reise weitergibt, erfolgen ausschließlich nach Angaben der Veranstalter bzw. Leistungsträger. Die gemachten Angaben sind demzufolge nur an den Reisenden weitergegeben. Für den Vertrag mit dem Veranstalter bzw. Leistungsträger sind deren Angaben maßgebend.§ 4 Reiserücktritt durch den Veranstalter
Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten wenn die Durchführung der Reise auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse und höherer Gewalt erschwert, gefährdet oder unmöglich ist, wie z.B. durch Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, behördlicher Anordnungen, Naturkatastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse und ähnliches. Wenn dem Reisenden kein entsprechendes Ersatzangebot unterbreitet werden kann, werden bereits geleistete Vorauszahlungen zurückerstattet.§ 5 Reiserücktritt durch den Reisenden
Ein Reiserücktritt durch den Reisenden ist möglich und muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Es steht dem Reisenden jedoch frei seine gebuchte Jagdreise an einen Dritten zu übertragen. Dieser muss zur gleichen Reisezeit und im gleichen Jagdprogramm reisen. Außerdem müssen die Anforderungen des Jagdangebotes erfüllt werden.§ 6 Vorzeitiger Abbruch der Reise
Sollte der Reisende, aus welchen Gründen auch immer, seine Reise vorzeitig abbrechen, muss auf jeden Fall der volle Reisepreis bezahlt werden. Alle Mehrkosten für Umbuchungen von Tickets, Hotels, zusätzlichen Transfers und ähnlichem müssen in diesem Fall vom Reisenden selbst getragen werden.§ 7 Trophäen
Transport und Präparation von Trophäen und deren Aus- oder Einfuhr sowie die Beschaffung der notwendigen Dokumente sind nicht Leistungen von Floba Jagd. Wir sind aber selbstverständlich gerne behilflich. Behördliche Auflagen sind vom Reisenden selbst zu erfüllen. Die Bewertung der Trophäen erfolgt ausschließlich nach den Bedingungen des Reiselandes sowie des Veranstalters. Ansprüche oder Einsprüche des Reisenden hieraus haben gegenüber Floba Jagd keine Wirkung.§ 8 Versicherung
Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Der Abschluss einer Reise- Rücktrittsversicherung wird dem Reisenden empfohlen. Der Jagdgast ist verpflichtet selbst für seinen Versicherungsschutz zu sorgen. Für alle Schäden, die im Zuge der Reise und der Jagd vom Jagdgast selbst, vom Veranstalter oder von anderen Leistungsträgern verursacht werden, übernimmt Floba Jagd keine Haftung.§ 9 Jagdrechtliche Vorschriften des Gastlandes
Der Reisende ist verpflichtet, die im Jagdland verbindlichen Vorschriften anzuerkennen. Dies trifft auch für die Bewertung der Trophäen zu.§ 10 Buchungen für mehrere Personen
Bucht ein Reisender für mehrere Personen, so gilt er als bevollmächtigter Vertreter der angemeldeten Personen und haftet persönlich für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Durch diese Personen.§ 11 Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Vermittlungsvertrages sowie der dem Vermittlungsvertrages zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die Bestimmung , die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
§ 12 Änderung dieser AGB und Salvatorische KlauselFloba Jagdversand behält sich vor, diese AGB´s jederzeit und ohne Gründe zu ändern. Sollte einer dieser AGB´s unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine des geltenden Rechts ersetzt, die dieser in rechtlicher und wirtschaftlicher Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
§ 13 Sicherheit
Bei einer Bestellung werden Ihre persöhnlichen Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum in unserer EDV-Anlage abgespeichert. Ein fehlerfreier Shop ist unser Traum. Leider lassen sich Fehler nie ganz vermeiden. Wir müssen uns deshalb Irrtum, technische Änderungen und Verbesserungen vorbehalten.
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Dorfstraße 3
82497 Unterammergau
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