ein anderes Thema wählen:

vereinfachter EU-weiter Waffenverkauf

Da die EU-Waffenrichtlinien 91/477/EWG und 93/15/EWG nun von allen EU-Mitgliedsstaaten durch nationale Gesetze zu Waffenerwerb, -besitz und -verwahrung umgesetzt werden mußten, wurde damit auch der EU-weite Handel mit Waffen denkbar einfach.

Hier im Beispiel ein Verkauf von Deutschland nach Österreich:

  1. Der Verkäufer schickt dem Käufer die für die Meldung der Waffe nötigen Daten (i.A. Waffentype, Muster, Waffennummer, Name, Adresse, Geburtsort und -datum, Telefon- und/oder Faxnummer, etc).
  2. Der Käufer muss für genehmigungspflichtige Faustfeuerwaffen zunächst die Genehmigung bewilligen lassen (Formular "Antrag auf Genehmigung …").
    Nun füllt er das für sein Land gültige Formular "
    Einwilligungserklärung gem. $37 Abs.3 WaffG 1996 zur Verbringung von Waffen/Munition in die Republik Österreich" (oder seinem Land entsprechend) aus. Unter Vorlage von Reisepass und waffenrechtlichem Dokument (Waffenpass, WBK, WEB) beantragt er den Import auf seiner Waffenbehörde (Die Gebühren belaufen sich dafür derzeit - August 2010 - in Österreich auf € 56,20).
    Dieses Formular schickt er im Original (per Einschreiben) mit Kopien seines waffenrechtlichen Dokuments (Waffenpass, WBK, WEB) und seines Reisepasses an den Verkäufer und bezahlt den Waffenpreis zuzüglich Behördengebühren des Verkäufers (s.u.) und Versandkosten.
  3. Der Verkäufer füllt nun seinerseits das für sein Land gültige Formular "Erlaubnis nach §31 Abs.1 WaffG zum Verbringen von Schußwaffen/Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 WaffG aus der Bundesrepublik Deutschland" (oder seinem Land entsprechend) aus und beantragt mit diesen beiden Formularen und seinen Dokumenten, d.h. Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) und waffenrechtliches Dokument (WP, WBK, WEB) den Export auf seiner Waffenbehörde. Auch das ist gebührenpflichtig, kostet derzeit in Deutschland € 65,- für Privatpersonen und für Firmen.
    Gleichzeitig kann er die Streichung der Waffe aus seinem waffenrechtlichen Dokument durchführen lassen. Er schickt nach Erhalt des Geldes die Waffe(n) und die Dokumente (die Originale gehören immer in das entsprechende Land, also das deutsche Formular bleibt in Deutschland, das österreichische Formular wird im Original der Sendung beigelegt) dem Käufer und verständigt ihn telefonisch/per E-Mail davon. Und vergißt nicht die Bewertung des Käufers auf eGun.
  4. Der Käufer bestätigt (per Telefon/E-Mail) den Erhalt der Ware, lässt die Waffe(n) behördlich registrieren (und zahlt widerum die entsprechende Gebühr), und bewertet abschließend den Verkäufer auf eGun.

Copyright (c) 2002-2024 eGun GmbH Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. • Ausgewiesene Warenzeichen und Markennamen gehören ihren jeweiligen Eigentümern. • Mit der Benutzung dieser Seite erkennen Sie unsere AGB und unsere Datenschutzerklärung an.

ImpressumKontaktzur Web-AnsichtEU-Schlichtungsstelle bei Online-Streitigkeiten
request time: 0.003690 sec - runtime: 0.004866 sec