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  1. Bieten Sie nur für einen Artikel wenn Sie ihn auch wirklich erwerben wollen. Durch den Gewinn einer Auktion ensteht mit dem Verkäufer ein rechtswirksamer Kaufvertrag (siehe AGB). Lesen Sie die Artikelbeschreibung aufmerksam, da bei erlaubnispflichtigen Waffen eine Erwerbsberechtigung (EWB) zu deren Kauf nötig ist.
  2. Sie können den Höchstbetrag eingeben, den Sie für den entsprechenden Artikel ausgeben möchten. Unser Bietagent bietet für Sie bis zu diesem Höchstbetrag immer nur soviel, um beim Bieten führend zu sein. Bei gleichen Geboten führt das zuerst eingegangene Gebot. Sollte Ihr Höchstbetrag überboten werden, erhalten Sie eine automatische E-Mail die Sie darüber informiert.
  3. Die Option "SofortKauf" kann vom Verkäufer innerhalb einer Auktion angeboten werden. Sofort kaufen ist nur bis zur Abgabe des ersten Gebotes möglich.
  4. Steht die Option "Preis vorschlagen" zur Verfügung, können Sie dem Verkäufer einen Preis vorschlagen. Der kann den Vorschlag akzeptieren oder einen Gegenvorschlag unterbreiten, woraufhin Sie die gleiche Möglichkeit erhalten und so weiter. Beim ersten Gebot bzw. beim Auslaufen des Artikels erlischt der Preisvorschlag.
  5. Nach dem erfolgreichen Ende einer Auktion sollten Sie sich baldmöglichst mit Ihrem Handelspartner in Verbindung setzen. Spätestens jedoch am 3. Tag.

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