Dies ist eine Versteigerung / Verkauf im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, das der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Leider notwendiger Hinweis: Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung / Rücknahme zu verzichten. Das neue EU-Recht sieht z.B. eine einjährige Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Zahlung muss innerhalb 7 Tage erfolgen. Für Transportschäden oder Verlust der Ware auf dem Transport wird keine Haftung übernommen.