ACHTUNG NEU !!!!! Wir verfügen jetzt auch über eine allgemeine Erlaubnis nach § 31 Abs. 2 WaffG, zum Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der Bundesrepublik Deutschland an Waffenhändler in alle Mitgliedsstaaten mit EU-Abkommen !!!!

( das sind derzeit: Belgien-Bulgarien-Dänemark-Estland-Finnland-Frankreich-Griechenland-Großbritannien-Irland-Italien-Lettland-Litauen-Luxemburg-Island-Lichtenstein-Norwegen-Malta-Niederlande-Österreich-Polen-Portugal-Rumänien-Schweden-Slowakei-Slovenien-Spanien-Tschechien-Ungarn-Zypern und die Schweiz )