Aus den Erfahrungen des Inhabers „Rote“ für das Sammelgebiet „Europäische Militärpistolen des 20. Jahrhunderts: Um den geforderten „Bedürfnisnachweis“ zu erbringen, braucht es für die Waffenbehörde eigentlich nur ein hinreichendes „Motiv“ mit „Sammelplan“. Oft reicht das aber nicht aus, denn aus dem in Deutschland politisch gewollten „Narrativ“ - möglichst restriktiv den allgemeinen Waffenbesitz in Deutschland „so gering wie möglich zu halten“ – werden daher „0815“-dokumentierte Sammlermotive als Bedürfnis abgelehnt. Klar – da mag es durchaus regionale Unterschiede geben, weil die lokalen Waffensachbearbeitungen mal so oder so ticken… Generell gilt i.d.R. beim Bedürfnisnachweis: Nicht kleckern, sondern klotzen! Also gleich eine Dokumentation, die der Waffenbehörde ernsthafte und eine fundierte „Sammlerkompetenz“ vermittelt!
Ok soweit: Wurde Ihre Sammelgenehmigung schon einmal abgelehnt? Kein Problem, denn danach sind Sie nicht „verbrannt“ und ein erneuter Antrag mit einer umfangreicheren bzw. besseren Begründung steht Ihnen immer offen! Oder streben Sie erstmalig eine „Rote“ an, haben aber noch nicht die entsprechenden Fachkennt-nisse „Selbstladepistole“ und auch nicht die Zeit, sich diese zu erwerben und dann das per „eigenem Gutachten“ zu Papier zu bringen??
„Kulturhistorisch“ oder „Technisch-wissenschaftlich"? Letztendlich ist es egal ob so oder so... Redaktionell ist es keine Herausforderung, beide Sammelkriterien zu berücksichtigen. Also am besten Beides !!
Die 5 €: Darin sind eine fundierte Beratung enthalten, die Abklärung Ihrer bisherigen Bemühungen sowie auch die Abklärung der individuellen Situation bei Ihrer Waffenbehörde oder Ihrem Bundesland. Zusammen sind wir da ca. in einer ½ Stunde durch und ein gutes Stück weiter, wie es mit Ihrer „Roten“ weitergehen kann… In den Bildern geht’s „ins Eingemachte“ mit einigen „Kostproben“…
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